Externer DatenschutzbeauftragterIn §4 f verpflichtet das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Unternehmen, einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten zu bestellen, wenn mehr als neun Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind.
Für viele Unternehmen bedeutet dies die Anforderung, vorhandene Mitarbeiter zum Datenschutzbeauftragten ausbilden und auf einem aktuellen Wissensstand halten zu müssen. Die Arbeitskraft und das Know-How dieser zum Datenschutz „verpflichteten“ Mitarbeiter fehlen am ursprünglichen Arbeitsplatz.
Darüber hinaus sind diese Mitarbeiter in ihrer Rolle als Datenschutzbeauftragter unabhängig und unterliegen bei diesem Thema nicht mehr den Anweisungen ihrer Vorgesetzen bzw. ihrer Geschäftsleitung.
In dieser Situation sind Ressourcen- und Interessenskonflikte vorprogrammiert – welche durch einen externen Datenschutzbeauftragten vermieden werden. Gegenüber einem internen Datenschutzbeauftragten bietet ein externer DSB mehrere attraktive Vorteile: • Ein externer Datenschutzbeauftragter ist aufgrund seiner Spezialisierung beim
Thema Datenschutz – im Gegensatz zu einem internen Mitarbeiter, welcher diese
Funktion eventuell nur in Ergänzung zu seinem hauptsächlichen Aufgabengebiet
übernimmt –zwangsläufig wesentlich fokussierter und spezialisierter. • Bei einem externem Datenschutzbeauftragten entstehen keine festen, dauer-
haften Personalkosten, sondern klar kalkulierbare Honorare, welche – abhängig
vom benötigten Beratungsumfang – in der Regel erheblich geringer sind. • Ein externer Datenschutzbeauftragter agiert unabhängig von internen
Hierarchien und etwaigen internen Interessenskonflikten. • Mit einem externen Datenschutzbeauftragten können Sie vertraglich geregelte
Kündigungsfristen vereinbaren - im Gegensatz zu dem gesetzlich fest-
geschriebenen Sonder-Kündigungsschutz für interne Datenschutzbeauftragte,
welcher auch noch ein Jahr nach Beendigung der Bestellung wirkt.• Bei einem externen Datenschutzbeauftragten entstehen Ihnen keine Kosten für
laufende Weiterbildungsmaßnahmen und Fachkundenachweise.
Als externer, TÜV-zertifizierter Datenschutzbeauftragter unterstützt die R2 GmbH Sie wirksam dabei, gesetzeskonformen, technisch angemessenen und wirtschaftlichen Datenschutz in Ihrem Unternehmen zu etablieren.
Wir erledigen für Sie – kurz gesagt – gesetzlich vorgeschriebene Aufgaben wie zum Beispiel die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen, die Überwachung Ihrer Datenverarbeitung oder die datenschutzrelevante Sensibilisierung Ihrer Mitarbeiter.
Darüber hinaus ist die R2 GmbH zu jedem Zeitpunkt kompetenter Ansprechpartner für Sie und Ihre Geschäftsleitung, Ihre Mitarbeiter und Kunden – und im Fall der Fälle natürlich auch für die Aufsichtsbehörde.
Der fachliche Hintergrund und die langjährige Erfahrung der R2 GmbH ermöglichen es, im alltäglichen Spannungsverhältnis zwischen technischen Möglichkeiten, wirtschaftlichen Gegebenheiten und betrieblichen Erfordernissen wirksame und zuverlässige Datenschutz-Lösungen für Ihr Unternehmen zu entwerfen und zu realisieren.